Ihr Energieausweis
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Regelung für Wohngebäude:
Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten: Hier kann frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden.
Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten:
Falls das Gebäude vor 1977 gebaut und nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
Wurde das Gebäude jedoch nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später energetisch modernisiert, kann auch ein Verbrauchsausweis genutzt werden.
Gebäude, die nach 2002 errichtet wurden, dürfen generell einen Verbrauchsausweis verwenden, wenn genügend Verbrauchsdaten vorliegen.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist eine Art Energieausweis für Gebäude. Er zeigt, wie energieeffizient eine Immobilie ist und gibt einen Überblick über den geschätzten Energieverbrauch. Dabei wird der Energiebedarf anhand der Bauweise, Dämmung, Heizungsanlage und weiteren technischen Faktoren berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis ist besonders wichtig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, da er potenziellen Käufern oder Mietern eine Orientierung über die zukünftigen Energiekosten gibt.
Der Bedarfsausweis muss in folgenden Fällen ausgestellt werden:
1. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie
- Sobald ein Gebäude oder eine Wohnung neu verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss ein gültiger Energieausweis vorliegen und dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Spätestens beim Vertragsabschluss muss der Käufer oder Mieter eine Kopie des Ausweises erhalten.
2. Bei Neubauten
- Für neu gebaute Gebäude ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich.
3. Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten
- Falls das Gebäude vor 1977 gebaut wurde und nicht energetisch saniert wurde, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
- Falls es nach der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV von 1977) saniert wurde, kann alternativ auch ein Verbrauchsausweis genutzt werden.
4. Bei umfassenden Modernisierungen
- Wenn ein Gebäude umfassend saniert wird und sich seine energetischen Eigenschaften deutlich verändern, kann ein neuer Bedarfsausweis erforderlich sein.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ist eine Variante des Energieausweises, die den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung darstellt. Er basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und zeigt somit den realen Energieverbrauch der Bewohner. Dadurch hängt das Ergebnis stark vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Der Verbrauchsausweis ist meist günstiger als der Bedarfsausweis und kann für bestehende Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten genutzt werden.“
Der Verbrauchsausweis muss in folgenden Fällen ausgestellt werden:
1. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie
Sobald ein Gebäude oder eine Wohnung neu verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss ein gültiger Energieausweis vorliegen und dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Spätestens beim Vertragsabschluss muss der Käufer oder Mieter eine Kopie des Ausweises erhalten.
2. Für bestehende Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
Falls das Gebäude nach 1977 gebaut wurde oder bereits nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurde, kann ein Verbrauchsausweis genutzt werden.
Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht energetisch saniert wurden, ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
3. Für Nichtwohngebäude
Auch Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude können einen Verbrauchsausweis nutzen, wenn ausreichend Verbrauchsdaten vorliegen.
4. Voraussetzung: Mindestens drei Jahre Verbrauchsdaten
Ein Verbrauchsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn für das Gebäude Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorhanden sind.
Fehlen diese Daten, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Kontakt
Energie Immobilien Kompetenz
Doris Maria Borger
Vorderer Anger 282
86899 Landsberg am Lech
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Arthur Stephan Fischer
+49 171 389 69 84
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