Erstgespräch
In einem ersten Gespräch ermitteln wir gemeinsam, welche Maßnahmen Ihnen besonders am Herzen liegen und welche für Sie und Ihr Gebäude sinnvoll sind. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Beratung für Sie kostenfrei.
Auf dieser Basis erstellen wir eine individuelle Bedarfsanalyse, die als Grundlage für das weitere Vorgehen und einer möglichen Zusammenarbeit dient – ob es um Einzelmaßnahmen, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder umfassende Gesamtsanierungen geht.
Nach dem Erstgespräch
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1. Bestandsaufnahme
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Analyse der Bauweise, Dämmung, Heizungs- und Lüftungstechnik sowie der sonstigen Haustechnik
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Ermittlung des aktuellen Energieverbrauchs
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Aufdeckung von Schwachstellen und Identifikation energetischer Einsparpotenziale
2. Gesetzliche Vorgaben und Normen
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Beratung zu gesetzlichen Anforderungen wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV)
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Einordnung Ihrer Sanierungsvorhaben im rechtlichen Kontext
3. Maßnahmenempfehlungen
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Entwicklung konkreter Vorschläge zur Reduzierung des Energieverbrauchs
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Empfehlungen zu Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungserneuerung oder dem Einsatz erneuerbarer Energien
4. Sanierungskonzepte
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Erstellung individueller Konzepte für energieeffiziente Sanierungen oder energieoptimierte Neubauten
5. Nachhaltigkeitsberatung
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Unterstützung bei der Umstellung auf erneuerbare Energien (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen)
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Beratung zur Reduktion des CO₂-Fußabdrucks Ihrer Immobilie
6. Fördermittelberatung
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Information über staatliche Förderprogramme (z. B. BAFA, KfW)
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Unterstützung bei der Antragstellung und Beratung zu steuerlichen Vorteilen und Finanzierungsmöglichkeiten
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Ablauf der Sanierungsbegleitung
1. Entscheidung für konkrete Maßnahmen
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Auswahl der gewünschten Maßnahmen auf Basis der Zweitberatung
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Besprechung möglicher Anpassungen oder Ergänzungen
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Priorisierung der Maßnahmen nach Kosten-Nutzen-Verhältnis und Dringlichkeit
2. Beantragung von Fördermitteln & Finanzierung
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Unterstützung bei der Antragstellung für KfW-, BAFA- (ohne BAFA-Bevollmächtigung) und regionale Förderprogramme
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Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten – z. B. Kredite oder Zuschüsse
3. Umsetzung der Maßnahmen
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Begleitung der Umsetzung unter Einhaltung energetischer Vorgaben
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Kontrolle der Ausführung im Hinblick auf die Einhaltung energetischer Standards und geltender Normen
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Qualitätssicherung der energetischen Maßnahmen
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Abnahme der durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der energetischen Begleitung
(Hinweis: Es erfolgt keine technische oder gewerkspezifische Bauabnahme)
Kontakt
Energie Immobilien Kompetenz
Doris Maria Borger
Vorderer Anger 282
86899 Landsberg am Lech
+49 8191 97 10 133
Arthur Stephan Fischer
+49 171 389 69 84
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